Hafenordnung
Vier Liegeplätze im Mainzer Hafen sind maximal für jeweils eine Woche mietbar - Die Miete für diese vier Plätze ist Kostenlos
Für die übrigen drei Liegepätze gilt bei Verfügbarkeit: - Eine Woche Liegezeit kostet 35 Taler. - Es sind nur komplette Wochen genehmigter Liegezeit mietbar. - Nach jeweils zwei Wochen erhöht sich der Mietzins auf das anderthalbfache der Vorperiode.
Für alle Liegeplätze gilt: - Die gewünschte Mietdauer ist vor dem Mieten bekannt zu geben und der Mietzins mit Aufforderung komplett zu entrichten. - Mit dem Ablegen endet die Miete. - Eine Rückerstattung wird nicht gewährt. - Eine einmalige Verlängerung der Mietzeit ist zum doppelten des diesem Zeitpunkt regulär zu erbringenden Mietzins möglich. - Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit erfolgt im Erstfall ein zweimonatiges Anlegeverbot für Kapitän und Schiff. Im Wiederholungsfall bis auf Widerruf durch den Mainzer Rat. - Wer ungenehmigt im Hafen anlegt macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig. - Ein ungenehmigtes Anlegen wird darüber hinaus wie überschreiten der genehmigten Liegezeit behandelt. - Wer sich den Zahlungspflichten entzieht macht sich des Betrugs schuldig. - Zahlungspflichten gehen auf den jeweiligen Schiffsführer über, unabhängig davon wer anlegte. -Die Zahungspflicht für die Liegegebühren verjährt nicht. - Ein erneutes Anlegen im Mainzer Hafen ist erst sieben Tage nach dem Ablegen erlaubt.
Stand: 30. November 1459
_________________ Fortiter in re, suaviter in modo
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