Schloss zu Mainz

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 Betreff des Beitrags: Hafenordnung
BeitragVerfasst: Di 3. Mai 2011, 10:39 
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Hafengebühren

- Eine Woche Liegezeit kostet 35 Taler.
- Es sind nur komplette Wochen genehmigter Liegezeit mietbar.
- Die gewünschte Mietdauer ist vor dem Mieten bekannt zu geben und der Mietzins mit Aufforderung komplett zu entrichten.
- Nach jeweils zwei Wochen erhöht sich der Mietzins auf das anderthalbfache der Vorperiode.
- Mit dem Ablegen endet die Miete.
- Eine Rückerstattung wird nicht gewährt.
- Eine einmalige Verlängerung der Mietzeit ist zum doppelten des diesem Zeitpunkt regulär zu erbringenden Mietzins möglich.
- Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit erfolgt im Erstfall ein zweimonatiges Anlegeverbot für Kapitän und Schiff. Im Wiederholungsfall bis auf Widerruf durch den Mainzer Rat.
- Ein erneutes Anlegen im Mainzer Hafen ist erst sieben Tage nach dem Ablegen erlaubt.

Stand: 3. Mai 1459

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 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 3. Mai 2011, 10:39 


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 Betreff des Beitrags: Re: Hafengebühren
BeitragVerfasst: Mi 4. Mai 2011, 11:14 
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Hafengebühren

Vier Liegeplätze im Mainzer Hafen sind maximal für jeweils eine Woche mietbar
- Die Miete für diese vier Plätze ist kostenlos

Für die übrigen drei Liegeplätze gilt bei Verfügbarkeit:
- Eine Woche Liegezeit kostet 35 Taler.
- Es sind nur komplette Wochen genehmigter Liegezeit mietbar.
- Nach jeweils zwei Wochen erhöht sich der Mietzins auf das anderthalbfache der Vorperiode.

Für alle Liegeplätze gilt:
- Die gewünschte Mietdauer ist vor dem Mieten bekannt zu geben und der Mietzins mit Aufforderung komplett zu entrichten.
- Mit dem Ablegen endet die Miete.
- Eine Rückerstattung wird nicht gewährt.
- Eine einmalige Verlängerung der Mietzeit ist zum doppelten des diesem Zeitpunkt regulär zu erbringenden Mietzins möglich.
- Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit erfolgt im Erstfall ein zweimonatiges Anlegeverbot für Kapitän und Schiff. Im Wiederholungsfall bis auf Widerruf durch den Mainzer Rat.
- Ein erneutes Anlegen im Mainzer Hafen ist erst sieben Tage nach dem Ablegen erlaubt.

Stand: 4. Mai 1459

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 Betreff des Beitrags: Re: Hafengebühren
BeitragVerfasst: Fr 16. Dez 2011, 13:09 
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Beiträge: 7371
Hafenordnung

Vier Liegeplätze im Mainzer Hafen sind maximal für jeweils eine Woche mietbar
- Die Miete für diese vier Plätze ist Kostenlos

Für die übrigen drei Liegepätze gilt bei Verfügbarkeit:
- Eine Woche Liegezeit kostet 35 Taler.
- Es sind nur komplette Wochen genehmigter Liegezeit mietbar.
- Nach jeweils zwei Wochen erhöht sich der Mietzins auf das anderthalbfache der Vorperiode.

Für alle Liegeplätze gilt:
- Die gewünschte Mietdauer ist vor dem Mieten bekannt zu geben und der Mietzins mit Aufforderung komplett zu entrichten.
- Mit dem Ablegen endet die Miete.
- Eine Rückerstattung wird nicht gewährt.
- Eine einmalige Verlängerung der Mietzeit ist zum doppelten des diesem Zeitpunkt regulär zu erbringenden Mietzins möglich.
- Bei Überschreitung der vereinbarten Mietzeit erfolgt im Erstfall ein zweimonatiges Anlegeverbot für Kapitän und Schiff. Im Wiederholungsfall bis auf Widerruf durch den Mainzer Rat.
- Wer ungenehmigt im Hafen anlegt macht sich der Störung des öffentlichen Friedens schuldig.
- Ein ungenehmigtes Anlegen wird darüber hinaus wie überschreiten der genehmigten Liegezeit behandelt.
- Wer sich den Zahlungspflichten entzieht macht sich des Betrugs schuldig.
- Zahlungspflichten gehen auf den jeweiligen Schiffsführer über, unabhängig davon wer anlegte.
-Die Zahungspflicht für die Liegegebühren verjährt nicht.
- Ein erneutes Anlegen im Mainzer Hafen ist erst sieben Tage nach dem Ablegen erlaubt.

Stand: 30. November 1459

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